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   OLG Hamm, 07.07.2006 - 11 UF 2/06   

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https://dejure.org/2006,4486
OLG Hamm, 07.07.2006 - 11 UF 2/06 (https://dejure.org/2006,4486)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.07.2006 - 11 UF 2/06 (https://dejure.org/2006,4486)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juli 2006 - 11 UF 2/06 (https://dejure.org/2006,4486)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterhaltsrechtliche Vorwerfbarkeit eines geringen Verdienstes aus selbstständiger Arbeit; Wiederaufleben eines wegen Bestehens einer verfestigten Lebensgemeinschaft verwirkten Unterhaltsanspruchs; Zeitliche Begrenzung des wiederaufgelebten Unterhaltsanspruchs

  • Judicialis

    BGB § 1573 Abs. 5; ; BGB § 1579 Nr. 7

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten - Anrechnung fiktiven Einkommens; Verwirkung wegen verfestigter eheähnlicher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1759 (Ls.)
  • NJW-RR 2007, 583
  • FamRZ 2007, 1106
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.03.1990 - XII ZR 64/89

    Zeitliche Begrenzung des Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2006 - 11 UF 2/06
    Die Übergangsfrist der Dauer der Ehe anzunähern (so OLG Hamm, OLGR Hamm 2004, S. 340, 342) oder auf die Hälfte der Ehezeit zu begrenzen (so BGH, FamRZ 1990, S. 857), erscheint angesichts der hier maßgeblichen besonderen Umstände als nicht gerechtfertigt.
  • BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 61/86

    Zurechnung von Einkünften wegen der Versorgung eines neuen Partners;

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2006 - 11 UF 2/06
    Vielmehr ist bei einer Beendigung des Verhältnisses, auf Grund dessen der Anspruch verwirkt war, zu prüfen, ob die aus einer wieder auflebenden Unterhaltspflicht erwachsende Belastung für den Verpflichteten weiterhin die Zumutbarkeitsgrenze überschreitet (BGH FamRZ 87, S. 689, 690).
  • OLG Hamm, 21.03.2003 - 10 UF 168/02
    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2006 - 11 UF 2/06
    Vielmehr hält der Senat unter besonderer Berücksichtigung der bereits einmal eingetretenen Verwirkung für angemessen, wenn der Antragsteller ab Rechtskraft der Scheidung nur noch bis Ende 2008 und damit für 2 Jahre und 9 Monate Unterhalt zahlt (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2003, S. 1839: Begrenzung auf 3 Jahre bei einer Ehedauer von 7 Jahren und 8 Monaten).
  • OLG Hamm, 27.05.2004 - 6 UF 239/03

    Berufung mit Begehr der Abweisung einer Unterhaltsklage; Anspruch auf Zahlung von

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2006 - 11 UF 2/06
    Die Übergangsfrist der Dauer der Ehe anzunähern (so OLG Hamm, OLGR Hamm 2004, S. 340, 342) oder auf die Hälfte der Ehezeit zu begrenzen (so BGH, FamRZ 1990, S. 857), erscheint angesichts der hier maßgeblichen besonderen Umstände als nicht gerechtfertigt.
  • OLG Karlsruhe, 30.09.2008 - 2 UF 21/08

    Verfestigte Lebensgemeinschaft bedarf weder gemeinsamer Wohnung noch

    Der Vortrag, der Unterhaltsberechtigte lebe mit einem neuen Partner zusammen, wurde bis zum 01.01.2008 unter verschiedenen Gesichtspunkten im Rahmen der Versagung oder Befristung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 Nr. 7 BGB a. F. geprüft (BGH, FamRZ 1989, 487 sowie FamRZ 2002, 23 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 706 ; OLG Hamm, FamRZ 2007, 1106 ).
  • OLG Karlsruhe, 15.05.2008 - 2 UF 219/06

    Verwirkung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs wegen Eingehung einer neuen

    Der Vortrag, der Unterhaltsberechtigte lebe mit einem neuen Partner zusammen, wurde bis zum 01.01.2008 unter verschiedenen Gesichtspunkten im Rahmen der Versagung oder Befristung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 Nr. 7 BGB a.F. geprüft (BGH, FamRZ 1989, 487 sowie FamRZ 2002, 23 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 706 ; OLG Hamm, FamRZ 2007, 1106 ).
  • OLG Celle, 14.02.2008 - 17 UF 128/07

    Zahlung eines rückständigen Geschiedenenunterhalts; Ermittlung der für den

    Vielmehr ist die Frage, ob dem Unterhaltspflichtigen nach der Beendigung einer eheersetzenden Lebensgemeinschaft des Unterhaltsberechtigten die Zahlung eines Ehegattenunterhaltes zugemutet werden kann, unter dem Gesichtspunkt des § 1579 Nr. 7 a.F. BGB in einen neuen und umfassenden Billigkeitsabwägung zu beurteilen (BGH Urteile vom 25. September 1985 - IVb ZR 49/84 - FamRZ 1986, 443, 444 und vom 6. Mai 1987 a.a.O.; OLG Hamm FamRZ 2007, 1106, 1107).
  • OLG Karlsruhe, 22.12.2010 - 16 UF 191/10

    Versagung des nachehelichen Unterhalts aus Billigkeitsgründen

    Der Vortrag, der Unterhaltsberechtigte lebe mit einem neuen Partner zusammen, wurde bis zum 01.01.2008 unter verschiedenen Gesichtspunkten im Rahmen der Versagung oder Befristung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 Nr. 7 BGB a. F. geprüft (BGH, FamRZ 1989, 487, sowie FamRZ 2002, 23 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 706 ; OLG Hamm, FamRZ 2007, 1106 ).
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